05.03.2026 - 7.9 Gemeinsamer Antrag von CDU-Fraktion und SPD-Fra...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Beratung

Ein Vertreter der Anwohner spricht vor und bittet darum, die aktuelle Regelung aufzuheben und die Stollenstraße für die Anwohner wieder befahrbar zu machen.

 

Zudem kommt ein Befürworter der aktuellen Regelung zu Wort und erklärt, dass die Stollenstraße nicht für einen Begegnungsverkehr ausgelegt ist und man daher davon absehen sollte, die Einbahnstraßenregelung aufzuheben.

 

Es wird in der Bezirksvertretung ausführlich darüber diskutiert, wie mit der Situation schlussendlich umgegangen werden soll. Man kommt am Ende zu dem Entschluss, dass man die Verwaltung zur Findung einer langfristigen Lösung beauftragen sollte.

 

Frau Wegmeier erläutert, dass es in den letzten fünf Jahren keinen durch die Polizei registrierten Unfall auf der Straße gab. Zudem ist die Stollenstraße aktuell eine Baustraße und diese kann nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgelegt werden. Die Stollenstraße ist im Straßen- und Wegekonzept für das Jahr 2029 geplant. Die vorgebrachten Vorschläge sollen dann auch im Zuge der Bürgerbeteiligung in die Planung einfließen. Grundsätzlich kommt sie zu der Empfehlung, die Einbahnstraße zurückzunehmen und mit der weiteren Planung bis 2029 zu warten.

 

Herr Cordes möchte wissen, ob man den Ausbau von 2029 nach vorne verlegen könnte.

 

Frau Wegmeier weist darauf hin, dass für die Planung und Umsetzung der Zeitraum bis 2029 benötigt wird und das Straßen- und Wegekonzept dadurch durcheinandergeworfen werden würde.

 

Die Antragsteller beschließen den Antrag zurückzuziehen und bitten die Verwaltung die ausgesprochene Empfehlung umzusetzen.

 

Reduzieren

Beschluss

Der Bezirksvertretung Sterkrade – mit/ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit/ mit Mehrheit/ einstimmig – gegen die Stimmen… – folgenden Beschluss:

 


Die Verwaltung wird gebeten,

  • die derzeit temporär eingeführte Einbahnstraßenregelung an der Stollenstraße kurzfristig dahingehend anzupassen, dass die Einbahnstraßenführung ab der Kreuzung Stollenstraße / In der Mark beginnt.
  • die Stollenstraße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freizugeben.
  • die Ergebnisse der laufenden Erprobung der Gesamtmaßname der Einbahnstraßenregelung an der Stollenstraße sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Sterkrade zur Beratung vorzustellen.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1018037&selfaction=print