11.03.2026 - 4.4.1 Einzelfallsatzung nach KAG NR...

Beschluss:
ungeändert vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße Köstersfeld.

 

Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-

position

Bezeichnung

2026

560012010101200

Beiträge und ähnliche Entgelte

6881.10

Beiträge für „KAG“

1.833.000 EUR

Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.

 

 

 

 

 

 

 

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Beratung

Frau Oehlandt beantwortet die Fragen von Frau Wilts.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße Köstersfeld.

 

Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanz-

position

Bezeichnung

2026

560012010101200

Beiträge und ähnliche Entgelte

6881.10

Beiträge für „KAG“

1.833.000 EUR

Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1017529&selfaction=print