11.03.2026 - 4.4.1 Einzelfallsatzung nach KAG NR...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4.1
- Gremium:
- Stadtplanungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Christoph Baranski
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert vorberaten
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Erneuerung und Verbesserung der Straße Köstersfeld.
Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz- position |
Bezeichnung |
2026 |
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560012010101200 |
Beiträge und ähnliche Entgelte |
6881.10 |
Beiträge für „KAG“ |
1.833.000 EUR |
Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.
Beschluss
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss berät die Drucksache einstimmig zustimmend vor.
Die Einnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR sind im Haushalt 2026 wie folgt eingeplant:
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Finanzstelle |
Bezeichnung |
Finanz- position |
Bezeichnung |
2026 |
|
560012010101200 |
Beiträge und ähnliche Entgelte |
6881.10 |
Beiträge für „KAG“ |
1.833.000 EUR |
Die Einnahme in Höhe von 1.000.000 EUR ist Bestandteil der oben dargestellten Haushaltsansatzes für 2026.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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