09.02.2026 - 8 Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwoh...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass zwischen dem neuen Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) und dem Rat bzw. seinen Ausschüssen eine Zusammenarbeit über das Abstimmungsgebot in Absatz 7 Satz 3 des § 27 GO NRW geregelt ist. Danach sollen sich Rat und Ausschuss über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen.

Bereits in den vergangenen Wahlperioden haben Mitglieder des Integrationsrates (jetzt: ACI) an den Sitzungen der Ausschüsse des Rates als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner teilgenommen. Bei der Entsendung hat der Rat der Stadt das Votum aus dem Integrationsrat berücksichtigt.

OB Berg geht davon aus, dass der Rat der Stadt auch dieses Mal beabsichtigt, das Votum, wie es der ACI in der Sitzung vom 09.12.2025 für die als Anlage dieser Drucksache beigefügten rechtlich möglichen Vorschläge vorgesehen hat, berücksichtigt.

 

Unberührt davon bleibt das Recht der Vorsitzenden des ACI, an der Ratssitzung und der Sitzung des HFA im Sinne des § 27 Abs. 7 GO NRW als Gast teilzunehmen.

Die Zuständigkeit für die Aufnahme einer Vertretung des Integrationsrates in den Beirat Brückenschlag liegt gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Beirats für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ bei dem für das Stadterneuerungsgebiet zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung und der Bezirksvertretung.

 

Für den Jugendhilfeausschuss gilt, dass dem Rat noch ein Vorschlag aus dem ACI für eine beratende stellvertretende Mitgliedschaft zur Kenntnis zu geben ist.

 

Ein Vortragen der verbleibenden Namen aller Personen, die für eine beratende Mitgliedschaft als sachkundige Einwohnerin und Einwohner in Frage kommen, wünschen die Ratsmitglieder nicht. Weitere Wahlvorschläge sind nicht eingereicht und zur Abstimmung unterbreitet worden. OB Berg hält daher fest, dass es sich vorliegend um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt. Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Noldus, Frau Stadtv. Stehr und OB Berg. Diese münden in die Empfehlung der AfD-Fraktion, die Drucksache aufgrund von Bedenken zunächst im Ältestenrat zu beraten und deshalb von der heutigen Tagesordnung abzusetzen sowie in die Bitte an die Verwaltung zu den vorgetragenen Aussagen Stellung zu nehmen. OB Berg weist darauf hin, dass der Rat der Stadt in seiner Entscheidung, ob er dem Vorschlag aus dem ACI folgen oder nicht folgen möchte, grundsätzlich frei ist. OB Berg stellt fest, dass es an dieser Stelle keine weiteren Wortmeldungen gibt und lässt über den Wahlvorschlag in der Drucksache B/18/0431 unter Berücksichtigung der eingangs gemachten Anmerkungen abstimmen. 

 

Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt den Wahlvorschlag in der Drucksache B/18/0431 – mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe FOB-FDP ab.

 

Ein einheitlicher Wahlvorschlag muss durch einen Beschluss des Rates mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (30) angenommen werden (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW). Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht (§ 50 Abs. 5 GO NRW). Aufgrund des Abstimmungsergebnisses stellt OB Berg fest, dass der Rat der Stadt den Wahlvorschlag des ACI nicht angenommen hat. Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Stehr und Stadtv. Kempkes hält OB Berg schließlich fest, dass die Verwaltung die Drucksache B/18/0431 überarbeiten wird, sodass sie in neuer Version vor Freigabe in ALLRIS in der kommenden Sitzung des Ältestenrates beraten werden kann. Ebenfalls in dieser Sitzung wird die Verwaltung eine Stellungnahme zu den hier vorgetragenen Äußerungen abgeben.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1017117&selfaction=print