09.02.2026 - 28 Aufstieg von der Laufbahngruppe 2.1 in die Lauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg merkt an, dass die Drucksache B/18/0347 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 26 Absatz 3 Laufbahnverordnung NRW als Oberste Dienstbehörde grundsätzlich Ausnahmen von der zeitlichen Abfolge nach § 26 Absatz 1 Nummer 3 und 4 Laufbahnverordnung bei der beruflichen Entwicklung mittels Masterstudium zuzulassen.