09.02.2026 - 20 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Anja Holz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW die folgende von Herrn Oberbürgermeister Herrn Thorsten Berg und dem Ratsmitglied Marita Wolter am 27. November 2025 gem. § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister Berg und das Ratsmitglied Frau Marita Wolter gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung - wie folgt zu:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
110011030100 Abwasserbeseitigung 531300 Aufw. für Zuwendungen 703.200
(PN1103) (7300.00) an Zweckverbände
Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
(Eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt ‚Abwasserbeseitigung‘ am Ende des Kalkulationszeitraumes 2025 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
271,6 kB
|
