09.02.2026 - 11 Entsendung von Delegierten zur Mitgliederversam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Lukas Reuschenbach
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
Entsprechend ihrer Einwohnerzahl kann die Stadt Oberhausen sieben stimmberechtigte Delegierte zur Mitgliederversammlung des Städtetags Nordrhein-Westfalen entsenden, ein Mitglied davon nach § 113 Abs. 2 GO NRW, teilt OB Berg mit.
Darüber hinaus können auch noch Gäste ohne Stimmrecht entsandt werden.
Die Entsendung erfolgt zum ersten Mal für die Dauer der Wahlperiode des Rates.
Ebenso ist zum ersten Mal auch eine Stellvertreterregelung für den Fall der Verhinderung eines stimmberechtigten Mitglieds vorgesehen.
Für die Wahl der sechs Direktdelegierten liegen jeweils zwei Vorschläge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie jeweils ein Vorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion und der Gruppe FOB-FDP vor, merkt OB Berg an. Schließlich schlägt Stadtv. Kempkes noch Herrn Lange vor. Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach
§ 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden. OB Berg stellt fest, dass ihm für die sechs Mandate sieben Vorschläge vorliegen und damit ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen ist. OB Berg trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor und lässt zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion anschließend über den der AfD-Fraktion und weiter den der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion sowie schließlich über den der Ratsgruppe FOB-FDP abstimmen.
Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben
wurden:
Auf den Vorschlag der CDU- Fraktion entfallen 15 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 16 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion entfallen 13 Stimmen, auf den Vorschlag der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion entfallen 6 Stimmen und auf den Vorschlag der Gruppe FOB-FDP entfallen 7 Stimmen.
Zur Auswertung unterbricht OB Berg die Ratssitzung um 18:19 Uhr um sie um 18:30 Uhr wieder zu eröffnen und das Ergebnis mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) kommen damit der SPD-Fraktion das Benennungsrecht für die Entsendung von zwei Delegierten und der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der GRÜNE x PARTEI Ratsfraktion sowie der Gruppe FOP-FDP das Benennungsrecht für jeweils eine Person zu.
Für die Entsendung des Mitglieds nach § 113 Abs. 2 GO NRW ist das Wahlverfahren nach
§ 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Vorgeschlagen wird Herr Oberbürgermeister Berg.
Als Gast ohne Stimmrecht benennt Stadtv. Karacelik Frau Hansen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW.
Schließlich lässt OB Berg noch über die Ziffer 3 und damit die Regelung einer Stellvertretung im Falle der Verhinderung eines stimmberechtigten Mitglieds respektive nicht stimmberechtigten Gastes abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet folgende Personen als stimmberechtigte Delegierte zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW:
1. Der Rat der Stadt entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode 2025 bis 2030 die folgenden stimmberechtigten Delegierten:
1. Werner Nakot
2. Silke Wilts
3. Bülent Sahin
4. Jörg Lange
5. Sebastian Girrullis
6. Marc Hoff
sowie
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig:
7. Oberbürgermeister Thorsten Berg
als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
2. Der Rat der Stadt entsendet als nicht stimmberechtigten Gast:
Heike Hansen
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig im Falle der Verhinderung eines stimmberechtigten Mitglieds respektive nicht stimmberechtigten Gastes eine Stellvertretung nach folgender Stellvertreterregelung zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW:
3. Im Falle der Verhinderung eines stimmberechtigten Mitglieds sowie eines nicht stimmberechtigten Gastes findet eine Stellvertretung statt, die sich nach den von den Fraktionen und Gruppen für die Stellvertretung in den Ausschüssen vorgelegten Listen richtet (vgl. Drucksachen-Nr. B/18/0001). Die Reihenfolge der Liste bestimmt jeweils die Reihenfolge der Stellvertretung.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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