09.02.2026 - 12 Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerliche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/18/0396 ruft OB Berg den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/18/0463 auf.

Er weist darauf hin, dass die Verwaltungsvorlage im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

Stadtv. Noldus begründet den Änderungsantrag. Im Anschluss an die Wortbeiträge von Frau Stadtv. Hansen und Stadtv. Noldus lässt OB Berg zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion und danach über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Das Abstimmungsergebnis ist unter dem Tagesordnungspunkt 12.1 hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse für das Jahr 2026 zu gewähren.

 

Organisation

Sitze im Rat

Sockelbetrag

Betrag nach Sitzen

Summe

JU

16

1.534,00 EUR

3.992,20 EUR

5.526,20 EUR

JUSOS

16

1.534,00 EUR

3.992,20 EUR

5.526,20 EUR

Grüne Jugend

5

1.534,00 EUR

1.247,56 EUR

2.781,56 EUR

Linksjugend

3

1.534,00 EUR

748,53 EUR

2.282,53 EUR

JULIS

1

1.534,00 EUR

249,51 EUR

1.783,51 EUR

Summe

41

7.670,00 EUR

10.230,00 EUR

17.900,00 EUR

 

Erläuterungen zur Tabelle:

 

JU: Junge Union Oberhausen  Jugendorganisation der CDU

JUSOS: Jungsozialisten in der SPD Jugendorganisation der SPD

Grüne Jugend Jugendorganisation von Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Linksjugend Oberhausen  Jugendorganisation der LINKE.LISTE

JULIS: Junge Liberale  Jugendorganisation der FDP

 Die Haushaltsmittel stehen beim Produkt 010101 (Politische Gremien), Auftrag 810001010103 (Bildungsarbeit), Sachkonto 531800 (Aufw. f. Zuschüsse an übrige Bereiche) zur Verfügung.

 Die Leistungen werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und des HSK 2026 ff. durch die Aufsichtsbehörde beschlossen. Bis dahin befindet sich die Stadt Oberhausen in der vorläufigen Haushaltsführung und darf demnach keine freiwilligen Leistungen begleichen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1017034&selfaction=print