28.01.2026 - 6.1 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Mumm (AfD) gibt zu bedenken, dass die Betreuung nicht kindgerecht sei und außerdem eine hohe Belastung beim Personal zu bedenken sei.

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Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschluss beschließt, dass Plätze, die in einer Zweckbindung im Rahmen der U3-Investitionsprogramme unterliegen, im Kalenderjahr 2026/27 in begründeten Einzelfällen gemäß § 55 Abs. 2 KiBiz durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können.