28.01.2026 - 3.1 Durchführungsbeschluss für den Straßenausbau de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtplanungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 28.01.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Selajdin Zeneli
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat klimatische Konsequenzen (siehe Anlage "Klimacheck")
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Straßenausbau der Schweriner Straße und Stralsunder Straße zu.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 1.325.000 EUR (brutto).
(Schweriner Straße= 230.000 EUR (brutto) / Stralsunder Straße= 1.095.000 EUR (brutto))
Finanzielle Mittel für den Straßenvollausbau in Höhe von 1.325.000 EUR sind für das Haushaltsjahr 2026 ff. unter:
Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbauprogramm Gemeindestraßen
Finanzposition 7852.00 – AiB Tiefbaumaßnahmen
angemeldet worden.
Die Folgekosten werden im Rahmen des Vergabebeschlusses ermittelt und berücksichtigt.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Beschluss
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Stadtplanungs- und Umweltausschuss stimmt dem geplanten Straßenausbau der Schweriner Straße und Stralsunder Straße zu.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf 1.325.000 EUR (brutto).
(Schweriner Straße= 230.000 EUR (brutto) / Stralsunder Straße= 1.095.000 EUR (brutto))
Finanzielle Mittel für den Straßenvollausbau in Höhe von 1.325.000 EUR sind für das Haushaltsjahr 2026 ff. unter:
Finanzstelle 560012010190000 - Straßenbauprogramm Gemeindestraßen
Finanzposition 7852.00 – AiB Tiefbaumaßnahmen
angemeldet worden.
Die Folgekosten werden im Rahmen des Vergabebeschlusses ermittelt und berücksichtigt.
Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berücksichtigung der Maßnahme im Haushalt 2026 ff. und einer Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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7,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,1 kB
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