13.01.2026 - 7.2 Änderung der Vorgehensweise bei Fällungen von a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Osterfeld
- Datum:
- Di., 13.01.2026
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Poppel erkundigt sich, ob die Mitglieder der Baumkommission zeitnah über abgestorbene Bäume informiert werden können.
Herr Beigeordneter Jehn erklärt, dass die Baumkontrolleure feststellen, dass ein Baum abgestorben ist. Häufig ist dann ein unverzügliches Handeln im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig. Im Zuge der Risikominimierung dauert es gegebenenfalls bis zur nächsten Besprechung der Baumkommission zu lange mit der Entnahme des geschädigten Baumes. Aus seiner Sicht ist es ausreichend, in den Sitzungen der Bezirksvertretung die in der Zwischenzeit aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gefällten Bäume zur Kenntnisnahme einzureichen. Wenn in der Zwischenzeit Sitzungen der Baumkommission stattfinden, wird diese entsprechend informiert. Mit diesem Vorgehen ist Frau Poppel einverstanden.
