16.11.2015 - 7.7 Haushaltssatzung 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft einzeln zur Beratung und Beschlussfassung die nachfolgend genannten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des Haushaltsplanentwurfs 2016 auf:

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Beschluss

Abstimmung über die Haushaltssatzung 2016

 

Abstimmung über die §§ 1 bis 9 (Einzelabstimmung) sowie die Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt

 

OB Schranz weist darauf hin, dass auch bei diesem Beschlusspunkt die Abstimmung im Finanz- und Personalausschuss am 03.11.2015 bis zur Ratssitzung zurückgestellt wurde.

 

Abstimmung über die §§ 1 bis 9 (Einzelabstimmung)

§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden

Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 747.794.340 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 764.208.638 EUR

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 725.328.098 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

Verwaltungstätigkeit auf 710.098.820 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 17.383.190 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 37.198.800 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 25.414.470 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 24.675.260 EUR"

 

 

§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

19.815.610 EUR

 

festgesetzt."

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

19.250.240 EUR

 

festgesetzt."

 

 

§ 4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich. "

 

 

§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

1.750.000.000 EUR

 

fesgesetzt.

 

 

§ 6 Steuersätze

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:

 

1. Grundsteuer

 

1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  250 v.H.

 

1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     640 v.H.

 

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf     550 v.H."

 

 

 

§ 7 Haushaltssanierungsplan

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2017 wieder hergestellt. Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen."

 

 

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

"Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§83 Abs. 1 GO NRW) und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (§85 Abs. 1

GO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 1 GO NRW), die im Einzelfall 100.000 EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Rates."

 

 

§ 9 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird

 

- für Baumaßnahmen auf 150.000 EUR

 

- für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR

 

festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen.

 

 

Abstimmung über die Haushaltssatzung insgesamt.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit bei Zustimmung des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der Linke.Liste-Fraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen folgenden Beschluss:

 

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2016."

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Anlagen zur Vorlage