15.12.2025 - 24 Anerkennung ruhegehaltfähiger Zeiten für Herrn ...

Beschluss:
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Beratung

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Anerkennung ruhegehaltfähiger Zeiten gem. §§ 8 Abs. 2 und 81 Abs. 8 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) für Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg im Umfang von insgesamt 5 Jahren und 90 Tagen.