16.11.2015 - 19 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)hier: Teilnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen fasst auf Empfehlung der Verbandsversammlung des VRR folgende Beschlüsse:

 

1) Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die in § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR genannten Aufgaben im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.

2) Der Rat der Stadt Oberhausen stellt fest, dass die Stadt Oberhausen als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit weiteren Aufgabenträgern bzw. zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.

3) Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich der Anlagen zu.

4) Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR zu.

5) Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an denen die Stadt Oberhausen beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen des § 19c der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR durchgeführt wird.

6) Soweit erforderlich, führt die Stadt Oberhausen als Eigentümerin einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR herbei. Die Aufgabenträger der betroffenen Verkehrsunternehmen tragen im Rahmen der Beschlussfassung dafür Sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten werden."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=101589&selfaction=print