15.12.2025 - 13 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Berg teilt mit, dass die Drucksache im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – vorberaten wurde.

 

Es ergehen keine weiteren Wortbeiträge.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2025 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW.

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass auch mit den Jahresabschlüssen 2025 der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche die Merkmale des § 116a GO NRW erfüllt werden.