09.12.2025 - 5.1 Sachstandsliste Bauvorhaben Bereich 2-5/Sport (...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtverordnete Schiller fragt, ob es bei den geplanten Fördermaßnahmen Sportpark Kuhle und der Sportanlage Buschhausen eine Priorisierung gäbe.

 

Herr Beigeordneter Schmidt entgegnet, dass man zunächst die Entscheidung getroffen habe, sich mit einer Maßnahme am Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zu beteiligen, weil die Berücksichtigung bei diesem Förderprogramm sehr eingeschränkt sei. Zwischenzeitlich habe der Bund die Fördersumme auf 666 Mio. € erhöht und gleichzeitig darauf hingewiesen, weitere 250 Mio. € für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung zu stellen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheide über die Priorisierung der eigegangenen Bewerbungen und prüfe die vorgegebenen Kriterien bei jeder einzelnen sehr intensiv.

 

Im Verwaltungsvorstand habe man nunmehr entschieden, so Herr Beigeordneter Schmidt weiter, dass man aufgrund der gegebenen Voraussetzungen sowohl den Sportpark Kuhle als auch die Sportanlage Buschhausen als Sanierungsmaßnahme parallel beim Förderprogramm anmelden möchte.

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Anlagen zur Vorlage

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