16.11.2015 - 35 Einzelfallsatzung nach KAG NRWhier: Reduzierun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig ohne Beteiligung von Frau Stadtv. Walther folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Oberhausen über die Festlegung des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für die Herstellung der Paul-Reusch-Straße von der Helmholtzstraße bis zur Höhe des Beginns der parallel verlaufenden Goebenstraße."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=101567&selfaction=print