08.12.2025 - 24.1 Anregung nach § 24 GO NRW der Bürgerinitiative ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stellvertretend für die Bürgerinitiative begründet Frau Dintner die Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung.

 

An der Beratung beteiligen sich OB Berg, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Osmann, Beig. Dr. Palotz, Stadtv. Kempkes, Stadtv. Dobnik sowie Frau Dintner.

Die Beratung schließt damit, dass OB Berg anregt, über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig – bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung nach § 24 GO NRW zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zwischen der Bürgerinitiative „Zechensiedlung Alstaden“ und der Eigentümerin des Wohnungsbestandes im Rahmen von Moderationsgesprächen zu vermitteln und die Bürgerinitiative dabei zu unterstützen, aufzuklären, ob es von Eigentümerseite überhaupt Veräußerungsabsichten des Wohnungsbestandes gibt.

 

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Anlagen zur Vorlage