10.12.2025 - 4 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Das Projekt wird vom RVR anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll anhängig ist, vorgestellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die ansässige Eichhörnchenstation verlagert werden soll und der Altbaumbestand erhalten wird.

 

Herr Köster fragt nach, wie häufig das „grüne Klassenzimmer“ genutzt wird.

 

Frau Jöllenbeck vom Regionalverband Ruhr (RVR) erwidert, dass es sich um einen zentralen Treffpunkt für verschiedene Aktivitäten handelt, der etwa zweimal pro Woche genutzt wird. In den Sommermonaten sei die Auslastung höher.

 

Herr von der Bey erkundigt sich, wer das Projekt finanziert, und äußert Bedenken im Hinblick auf die Verwendung von Holz, da dieses nicht sehr langlebig sei und mit der Zeit baufällig werden könne.

 

Frau Dyla vom RVR erklärt, dass bei den Spielgeräten auf konstruktiven Holzschutz geachtet werde, z. B. indem das Holz keinen direkten Kontakt zum Boden habe. Außerdem teilt sie mit, dass der RVR das Projekt finanzieren und auch die Pflege übernehmen werde.

 

Herr Tomec hält das Projekt für eine gute Lösung. Er regt an, Kästen und Nisthilfen in die Planung aufzunehmen und diese in das Bildungsangebot vor Ort zu integrieren. Zusätzlich spricht er sich dafür aus, die wertvollen versteinerten Eichen zu erhalten, damit sie nicht verwittern.

 

Herr Bandel kritisiert die Darstellung der Fläche in der Beschlussvorlage. Seiner Ansicht nach handele es sich weder um eine vermüllte Fläche noch sei der Bewuchs aus Brennnesseln und Brombeeren wertlos, sondern es handele sich um eine ungestörte Fläche mit einem hohen ökologischen Potential. Er wünscht sich künftig eine ehrlichere Darstellung der Situation.

 

Frau Dyla entgegnet, dass der Schwerpunkt darauf liege, etwas Neues zu schaffen und nicht die gesamte Fläche zu entfernen.

 

Frau Jöllenbeck ergänzt, dass lediglich der innere Bereich umgestaltet werde und die Hecke aus Brennnesseln und Brombeeren erhalten bleibe.

 

Herr Werntgen-Orman merkt an, dass keine Erkenntnisse vorlägen, wonach der betroffene Bereich besonders wichtig für Tiere sei. Das Grünland rund um das Haus Ripshorst sei insgesamt sehr wertvoll, daher stelle sich die Frage, an welcher Stelle die Maßnahme sonst hätte besser umgesetzt werden können.

 

Herr Bandel stellt klar, dass er nicht grundsätzlich gegen das Projekt sei, sondern sich lediglich an der Formulierung in der Beschlussvorlage störe.

 

Herr Depping ergänzt, dass viele Bereiche rund um das Haus Ripshorst ähnliche Gegebenheiten wie die vorgestellte Fläche aufweisen und der Wegfall dieser Ecke keinen großen ökologischen Verlust darstelle. Zudem weist er darauf hin, dass das Konzept im Vergleich zur Planung vor einem Jahr deutlich verändert worden sei und nun weniger in die Natur eingegriffen werde.

 

Herr Werntgen-Orman zeigt Verständnis für die Kritik von Herrn Bandel und betont, dass Kritik zur Verbesserung von Projekten beitragen könne.

 

Frau Küsters (Die Linke. Liste) weist darauf hin, dass der Themenbereich Inklusion bei der Planung berücksichtigt werden sollte.

 

Herr Filarsky begrüßt die aktuelle Planung ebenfalls. Er hebt hervor, dass Naturbildung wichtig sei und das Projekt zu einer Aufwertung vom Haus Ripshorst beitrage. Zudem könne es ein zusätzlicher Anreiz für einen Besuch sein. Auch er betont die Bedeutung von Inklusion.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt.

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Beschluss

Der Naturschutzbeirat fasst einstimmig (eine Enthaltung) folgenden Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Errichtung eines Naturerlebnisraumes mit den Themenschwerpunkten „Wiese“ und „Hecke“ zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1015412&selfaction=print