17.11.2025 - 50 Stadtsparkasse Oberhausen (SSO); hier: Wahl von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 50
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Jürgen Robert Schmidt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
OB Berg weist einleitend auf die Notwendigkeit hin, getrennt über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages abzustimmen, da sowohl unterschiedliche Wahlverfahren als auch unterschiedliche Sachverhalte zu beachten sind. Unter der lfd. Nr. 1. sind neun sachkundige Personen und fünf Dienstkräfte des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse in einem Wahlgang gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen. OB Berg verliest die ihm schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen für die zu wählenden sachkundigen Personen des Verwaltungsrates und die Dienstkräfte. Für die Wahl der neun sachkundigen Personen und fünf Dienstkräfte liegen neun bzw. fünf Vorschläge vor. Für die sachkundigen Personen haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion jeweils drei, die AfD-Fraktion zwei Vorschläge und die GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion einen Vorschlag eingereicht. Stadtv. Karacelik beantragt an dieser Stelle, die Sitzung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zu unterbrechen. Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Stadtv. Kempkes lässt OB Berg über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Ratssitzung abstimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Daraufhin unterbricht OB Berg die Sitzung um 19:22 Uhr und eröffnet sie wieder um 19:35 Uhr. Er liest die ihm vorliegenden Vorschläge noch einmal vor, stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und dass es sich vorliegend um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, und lässt über ihn abstimmen.
Unter der lfd. Nr. 2. sind neun stellvertretende sachkundige Personen und fünf stellvertretende Dienstkräfte der Stadtsparkasse gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW in einem Wahlgang zu wählen. OB Berg verliest die ihm schriftlich vorliegenden Wahlvorschläge der Fraktionen für die zu wählenden stellvertretenden sachkundigen Personen des Verwaltungsrates und die stellvertretenden Dienstkräfte. Für die Wahl der neun stellvertretenden sachkundigen Personen und fünf stellvertretenden Dienstkräfte liegen neun bzw. fünf Vorschläge vor. Für die stellvertretenden sachkundigen Personen haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion jeweils drei, die AfD-Fraktion zwei Vorschläge und die GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion einen Vorschlag eingereicht.
OB Berg stellt unwidersprochen fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und dass es sich vorliegend um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, über den er daraufhin ebenfalls abstimmen lässt.
Unter der lfd. Nr. 3. ist der Vorsitzende des Verwaltungsrates zu wählen. Dabei kommt § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahlrecht) zur Anwendung. Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Oberbürgermeister Berg vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht, sodass über den Vorschlag abgestimmt wird.
OB Berg zeigt auf, dass es unter der lfd. Nr. 4.1 und 4.2 um die Wahl eines/einer ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates geht. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Mehrheitswahlrecht) ist die Wahl in getrennten Wahlgängen durchzuführen.
Nachdem OB Berg unwidersprochen festgestellt hat, dass es neben dem Vorschlag der CDU-Fraktion mit Herrn Benter keine weiteren Vorschläge für den ersten stellvertretenden Vorsitzenden gibt, lässt er unter 4.1 über den Vorschlag abstimmen.
Die SPD-Fraktion schlägt als zweite stellvertretende Vorsitzende Frau Bongers vor. OB Berg stellt auch hierbei fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und lässt unter 4.2 über den Vorschlag abstimmen.
Für die übrigen, unter den lfd. Nr. 5. und 6. der Beschlussvorlage durchzuführenden Wahlen ist § 50 Abs.2 GO NRW anzuwenden. Gewählt ist danach, wer gemäß § 50 Abs. 2 Satz 3 GO NRW mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen des Rates erhalten hat.
OB Berg stellt fest, dass es neben dem Vorschlag der CDU-Fraktion mit Herrn Benter keine weiteren Vorschläge unter der lfd. Nr. 5. für die Entsendung eines Mitglieds in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes gibt und lässt darüber abstimmen.
OB Berg stellt ebenfalls unter der lfd. Nr. 6. unwidersprochen fest, dass es neben dem Vorschlag der SPD-Fraktion, Herrn Prohl als Vertreter und Frau Bongers als Ersatzvertreterin in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zu entsenden, keine weiteren Vorschläge gibt und lässt darüber abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet unter der lfd. Nr.1 einstimmig folgende neun sachkundige Personen sowie folgende fünf Dienstkräfte der SSO als Mitglieder in den Verwaltungsrat der SSO:
Der Rat der Stadt – jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt gemäß § 8 Abs. 1 des Sparkassengesetzes NRW (SpkG NRW)
- in einem Wahlgang gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 SpkG NRW
die folgenden neun sachkundigen Mitglieder i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. b) SpkG NRW
1. Benter, Christian
2. Hausmann-Peters, Gundula
3. Nakot, Werner
4. Prohl, Manuel
5. Bongers, Sonja
6. Cordes, Hubert
7. Kempkes, Wolfgang
8. Mumm, Hartmut
9. Opitz, Stefanie
sowie die folgenden fünf Dienstkräfte der SSO i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c) SpkG NRW
1. Nockmann, Thomas
2. Goersch, Christian
3. Zimmermann, Thomas
4. Schwarz, Alexa
5. Dunker, Martina
als Mitglieder in den Verwaltungsrat der SSO.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet unter der lfd. Nr.2. einstimmig folgende neun Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die sachkundigen Mitglieder sowie folgende fünf Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Dienstkräfte der SSO als Mitglieder in den Verwaltungsrat der SSO:
- in einem Wahlgang gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 1 SpkG NRW
die folgenden Stellvertreter/innen für die sachkundigen Mitglieder i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. b) SpkG NRW
1. Stehr, Simone-Tatjana
2. Bandel, Frank
3. Osmann, Denis
4. Dr. Jordan-Ecker, Ute
5. Heitmann, Dagmar
6. Scherer, Axel
7. Mumm, Birgit
8. Noldus, Erich
9. Girrullis, Sebastian
sowie folgenden Stellvertreter/innen für die Dienstkräfte der SSO i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 1 lit. c) SpkG NRW
1. Zorn, Klaus
2. Höffner, Stefan
3. Klima, Michael
4. Stemmler-Radtke, Claudia
5. Midzic, Belinda
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig unter der lfd. Nr. 3.:
- Herrn Oberbürgermeister Thorsten Berg
zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der SSO (§ 11 Abs. 1 SpkG NRW).
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig unter der lfd. Nr. 4.1:
- jeweils einzeln aus den Mitgliedern (§ 11 Abs. 2 SpkG NRW)
1. Herrn Christian Benter
zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig unter der lfd. Nr. 4.2:
2. Frau Sonja Bongers
zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
des Verwaltungsrates der SSO.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt jeweils einstimmig unter der lfd. Nr. 5.:
- Der Rat entsendet in Anwendung des § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
1. Herrn Christian Benter aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der SSO,
2. Herrn Thorsten Berg als Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Oberhausen und
3. Herrn Oliver Mebus als Vorsitzenden des Vorstandes der SSO
in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt unter der lfd. Nr. 6. jeweils einstimmig folgende Person als Vertreter (6.1) und folgende Person als Ersatzvertreterin (6.2) in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes:
- In Anwendung des § 5 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes entsendet der Rat aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der SSO
1. Herrn Manuel Prohl als Vertreter und
2. Frau Sonja Bongers als Ersatzvertreterin
in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.
Anlagen zur Vorlage
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