17.11.2025 - 20 Umlegungsausschuss der Stadt Oberhausen Bestell...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg informiert darüber, dass der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden besteht. Drei dieser Mitglieder müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen aufweisen, die beiden übrigen dem Rat angehören. Der Rat der Stadt wählt heute zwei Ratsmitglieder zu ordentlichen Mitgliedern und zwei Ratsmitglieder zu deren Stellvertretung. Nach der Rechtsprechung ist § 50 Abs. 4 GO NRW auf Wahlen zum Umlegungsausschuss entsprechend anwendbar. Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist wiederum das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, sodass mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) abzustimmen ist. OB Berg teilt mit, dass ihm für die Besetzung des Umlegungsausschusses je ein Wahlvorschlag der CDU-Fraktion und ein Wahlvorschlag der SPD-Fraktion für das ordentliche und das stellvertretende Mitglied vorliegt. Er trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor und hält fest, dass es keine weiteren Vorschläge gibt. Er stellt unwidersprochen fest, dass er diese Vorschläge als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Personen zu Mitgliedern respektive stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses:

 

 

Der Rat der Stadt bestellt die folgenden Ratsmitglieder zu ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Oberhausen:

 

 Ordentliches Mitglied   Stellvertretendes Mitglied

1. Osmann, Denis   Ingendoh, Holger

2. Wilts, Silke    Dr. Schröer-Tebbe, Jörg