17.11.2025 - 49 Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA); hier: Ent...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

Das Kuratorium der WICA umfasst neben Vertretern weiterer Institutionen vier Vertreter der Stadt Oberhausen, wobei eines dieser Mitglieder nach § 113 GO NRW entsandt wird, berichtet OB Berg.

Das Besetzungsverfahren für die drei Mitglieder, die die Stadt Oberhausen im Kuratorium vertreten werden, erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Für das vom Rat der Stadt zu bestellende Mitglied nach § 113 Abs. 2 GO NRW richtet sich das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Zur Entsendung der drei Vertreterinnen und Vertreter in das Kuratorium liegen insgesamt vier Vorschläge aus den Reihen der Fraktionen vor, davon jeweils ein Vorschlag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Gruppe FOB-FDP im Rat. Damit kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen ist.

OB Berg trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor, die zudem auch auf den Bildschirmen im Ratssaal hinterlegt sind, und  lässt zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion,  anschließend über den der AfD-Fraktion und schließlich über den der Gruppe FOB-FDP im Rat abstimmen. Er stellt fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben wurden: Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfallen 15 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 15 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion entfällt keine Stimme, auf den Vorschlag der Gruppe FOB-FDP entfallen 27 Stimmen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erhalten damit die Fraktionen

von CDU, SPD und die Gruppe FOB-FDP im Rat jeweils einen Sitz im Kuratorium der WICA gGmbH.

OB Berg lässt schließlich noch über die Entsendung des Vertreters nach § 113 GO NRW abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt –mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet folgende, unter der lfd. Nr. 1 – 3 genannten Personen als Vertreterinnen und Vertreter in das Kuratorium der WICA gGmbH:

Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt im Jahr 2030 -

  1. Dr. Jordan-Ecker, Ute
  2. Stehr, Simone-Tatjana
  3. Hoff, Marc

Der Rat der Stadt –mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Person als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW in das Kuratorium der WICA gGmbH:

sowie

1.Beig. u. Stk. Apostolos Tsalastras

  •  als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -

als Vertreter / Vertreterinnen der Stadt in das Kuratorium der WICA.