17.11.2025 - 42 GEO Grundstücksentwicklungsgesellschaft Oberhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 42
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Torsten Kunz-Aue
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- Wahl durchgeführt
Beratung
Der Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Oberhausen mbH setzt sich aus neun Mitgliedern zusammensetzen: acht Vertretern aus dem Rat der Stadt sowie einer Person als Mitglied nach § 113 GO NRW.
Das Besetzungsverfahren erfolgt gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Zur Entsendung der acht Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsrat liegen insgesamt neun Vorschläge der Fraktionen vor, davon drei der SPD-Fraktion, zwei der CDU-Fraktion, zwei der AfD-Fraktion und jeweils ein Vorschlag der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion sowie der LINKE.LISTE-Fraktion. Damit kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) offen abzustimmen ist.
OB Berg trägt die Namen der vorgeschlagenen Personen vor und lässt zunächst über den Listenvorschlag der CDU-Fraktion, sodann über den Listenvorschlag der SPD-Fraktion, anschließend über den der AfD-Fraktion, der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion und schließlich über den Vorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion abstimmen.
Er hält fest, dass auf die eingereichten Wahlvorschläge folgende Stimmen abgegeben
worden sind:
Auf den Vorschlag der CDU-Fraktion entfallen 17 Stimmen, auf den Vorschlag SPD-Fraktion 17 Stimmen und die Stimme des Oberbürgermeisters, auf den Vorschlag der AfD Fraktion entfallen 12 Stimmen, auf den Vorschlag der GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion entfallen sechs Stimmen und auf den Vorschlag der LINKE.LISTE-Fraktion entfallen fünf Stimmen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erhalten damit die Fraktionen
von CDU, SPD und AfD zwei, die GRÜNE x PARTEI-Ratsfraktion und die LINKE.LISTE-Fraktion jeweils einen Sitz im Aufsichtsrat der GEO.
OB Berg lässt danach noch gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW über die Entsendung der Person als Vertreter der Stadt nach § 113 GO NRW abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt –mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet folgende, unter der lfd. Nr. 1 – 8 genannten Personen als Mitglied in den Aufsichtsrat der GEO:
Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung:
- Stehr, Simone-Tatjana
- Osmann, Denis
- Bischoff, Jörg
- Wilts, Silke
- Lindackers, Uwe
- Burmeister, Kevin
- Opitz, Stefanie
- Hansen, Heike
Der Rat der Stadt –mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – entsendet einstimmig folgende Person als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der GEO:
sowie
Beig. Jehn, Michael
-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) -
als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen in den Aufsichtsrat der GEO.
