17.11.2025 - 14 Bildung des Ausschusses für Chancengerechtigkei...

Beschluss:
Wahl durchgeführt
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Beratung

OB Berg weist darauf hin, dass gemäß § 27 Absatz 10 Satz 1 die Personen, die im Rahmen der gleichzeitig mit der Kommunalwahl im September 2025 durchgeführten Integrationsratswahl gewählt worden sind, damit bereits Mitglieder des Ausschusses in seiner neuen rechtlichen Ausformung geworden sind. Bei der Integrationsratswahl am 14.09.2025 sind 21 Mitglieder nach den Bestimmungen des § 27 GO NRW in seiner bis zum 31.10.2025 geltenden Fassung für die Dauer der Wahlperiode 2025 bis 2030 direkt gewählt worden. Da diese Regelung erst mit dem Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft getreten ist, bestimmt § 27 Abs. 10 Satz 2 GO NRW übergangsweise, dass sich die erstmalige Zusammensetzung des Ausschusses in der am 1. November 2025 beginnenden Wahlperiode 2025 - 2030 abweichend von § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW nach den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Festlegungen des Rates richtet, auch wenn sich diese noch auf einen Integrationsrat oder -ausschuss beziehen. Die neue Vorgabe in § 27 Absatz 2 Satz 1 GO NRW, dass der Ausschuss sich zu zwei Dritteln aus direkt gewählten Mitgliedern zusammensetzen muss, wird mithin erst für spätere Neubildungen verbindlich. Absatz 10 Satz 3 stellt ebenfalls klar, dass die Bildung des Ausschusses mit dem Hinzutreten der durch den Rat zu bestellenden Ratsmitglieder (10 Ratsmitglieder gemäß § 7 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen) abgeschlossen ist.

 

Nachdem OB Berg die Namen der 10 vorgeschlagenen Personen verlesen hat, stellt er unwidersprochen fest, dass er die Vorschläge, die auch auf den beiden Bildschirmen im Ratssaal von allen Ratsmitgliedern zu sehen sind, als einheitlichen Wahlvorschlag werten kann.

 

Anschließend ruft er zunächst die lfd. Nr. 1 zur Abstimmung auf, bevor er über den einheitlichen Wahlvorschlag abstimmen lässt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

1. Der Rat der Stadt bildet gemäß § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

 

Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – wählt einstimmig folgende Damen und Herren zu Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration:

2. Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1, Abs. 10 GO NRW i. V. m. § 7 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen folgende 10 Ratsmitglieder zu Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration:

 

Mitglied

 

1. Prohl, Manuel

2. Sahin, Bülent

3. Horn, Denise

4. Babic, Robert

5. Bennewa, Helmut

6. Cavallo, Nunzio

7. Noldus, Erich

8. Tenbergen, Jens

9. Schiller, Martina

10. Karacelik, Yusuf