29.09.2025 - 11 Theater Oberhausen: Theaterpakt für die Jahre 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 29.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Theater Oberhausen
- Bearbeitung:
- Marie-Chantal Stobbe
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt für die Jahre 2026 – 2030 eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Theater (Theaterpakt):
1. Der städtische Zuschuss an das Theater Oberhausen richtet sich nach den im HSK festgesetzten Beträgen. Das bedeutet ab dem Jahr 2027 eine jährliche Einsparung von 600.000 Euro. Dafür garantiert die Stadt eine Weitergabe der Tarifsteigerungen beim Personalaufwand. Der Wirtschaftsplan sieht bei den Personalkosten jährliche Tarifsteigerungen in Höhe von 2,5 % vor. Diese werden später durch die realen Tarifsteigerungen ersetzt.
2. Die Urban Arts Tanzsparte wird fortgesetzt, wie mit dem Land vereinbart. Bis zum 31.12.2026 fördert das Land das Projekt mit 80% und einem städtischen Eigenanteil von 20%. Ab dem 01.01.2027 verstetigt das Land voraussichtlich die Förderung mit einem Anteil von 40% bei einem 60%igen städtischen Anteil auf Dauer, der in der mittelfristigen Haushaltsplanung einzusetzen ist.
3. Zusätzliche Projektfördermittel, die das Theater einwirbt, werden für die damit zu finanzierenden Projekte genutzt und führen nicht zu einer Reduzierung des Theateretats. Die für Finanzierung notwendigen Eigenanteile werden aus dem Theateretat finanziert und führen nicht zu einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts.
4. Das Theatergebäude wird dem Theater zu den jetzigen Bedingungen auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt.
