29.09.2025 - 25.2 Bebauungsplan Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Drucksache B/17/6932 nach Anhörung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten worden ist.

Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Verwaltungsvorlage mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten worden. Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Dobnik lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

  1.     den Stellungnahmen zu IV.A 1, 5, 6, 7, 12, 13 und 15 sowie IV.B 4, 5 und 9 stattzugeben;

 

  1.     der Stellungnahme zu IV.A 3 weitgehend stattzugeben;

 

  1.      den Stellungnahmen zu IV.A 9 und 10 sowie IV.B.2 teilweise stattzugeben;

 

  1.     die Stellungnahmen zu IV.A 14, zu IV.B 11, 12, 14 (Teil 1), 16 und 17 (Teile 1 und 2) sowie zu IV.C zurückzuweisen;

 

  1.     die Stellungnahmen zu IV.B 13 und IV.D weitgehend zurückzuweisen;

 

  1.       die Stellungnahmen zu IV.B. 14 (Teil 2) und 15 überwiegend zurückzuweisen;

 

  1.     die Stellungnahme zu IV.B 1 teilweise zurückzuweisen und

 

  1.     die Stellungnahmen zu IV.A 2, 4, 8 und 11 sowie IV.B 3, 6, 7, 8 und 10 sowie das Ergebnis der Online-Bürgerversammlung zu IV.A 16 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlagen:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

  1.     den Bebauungsplan Nr. 674 - Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden - südlicher Teil) - in der Fassung vom 12.12.2022 (mit Änderung vom 04.08.2025) als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlagen: § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618).

 

  1.     die dem Bebauungsplan Nr. 674 beigefügte Begründung (Teil 1) mit dem Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) jeweils in der Fassung der Fortschreibung vom 04.08.2025 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I,
S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. I, Nr. 394).

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Anlagen zur Vorlage