29.09.2025 - 16 Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungsze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 29.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt das grundsätzliche Vorhalten von zeitlich flexiblen Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung in Oberhausen. Um die Landesmittel nach §48 KiBiz verausgaben zu können ist ein 25prozentiger kommunaler Eigenanteil gesetzlich vorgeschrieben. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt deshalb weiterhin, dass dieser Eigenanteil ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. geleistet wird, sofern kein abweichender Ratsbeschluss erfolgt. Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Zuschüsse werden nach Antragsstellung für entsprechende Angebote an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten weitergeleitet.
Deckungsvorschlag
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 beträgt der Landeszuschuss 1.000.633,47 EUR (Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 414200 - Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden) und verteilt sich jeweils anteilig auf die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
Der kommunale Anteil beträgt 250.158,37 EUR und wird entsprechend durch die Stadt selbst getragen.
Für die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse stehen im Haushalt 2025 beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche – Mittel in der erforderlichen Höhe zur Verfügung. Zum Haushalt 2026ff werden entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung bei dem vorgenannten Produkt und Kostenart eingeplant.
Für die städt. Kindertageseinrichtungen stehen im Haushalt 2025 beim Produkt 060101/ Kinderbetreuung, Kostenart 501200 – Tarifliche Beschäftigte sowie Kostenart 533128 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Zum Haushalt 2026ff werden die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.
In Anbetracht der Fortschreibungsrate nach §37 KiBiz wird sich die Summe auch in den nächsten Jahren jährlich verändern/erhöhen. Im Vergleich zum Vorjahr (KJ 2024/2025) wurden die Zuschüsse für das KJ 2025/2026 um beispielsweise +9,49% erhöht.
