03.11.2015 - 2.6 Onlinegestütztes Bedarfsanzeigeverfahren in Kin...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing bittet um Erläuterung, warum aufgrund des Einsatzes der neuen Software zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen eingesetzt werden sollen, da eine neue Software für gewöhnlich eine Arbeitserleichterung darstellt.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass das neue Verfahren „Little Bird" zu Entlastungen in den Kindertageseinrichtungen führt. Es entstehen durch die Einführung aber an den zentralen Stellen vor allen durch die dauerhafte Pflege bei der Umsetzung für die komplette Landschaft der Kindestageseinrichtungen entsprechende Mehraufwände, die durch die zusätzlichen Mitarbeiter/innen aufgefangen werden sollen.

Herr Stadtv. Lenz fragt, inwieweit die Software „Little Bird" in das geplante Bürgerportal integriert werden kann. Des Weiteren bittet er um Erläuterung, warum die Software in Mecklenburg-Vorpommern gehostet werden soll und wofür die Live-Schaltung notwendig ist.

Herr Dezernent Schmidt bestätigt, dass sowohl die Software „Little Bird" als auch das geplante Bürgerportal Produkte der RegioIT sind und daher entsprechende Verknüpfungen möglich sind. Er erläutert, dass die Software für die Stadt Oberhausen mit hohen Rabatten versehen worden ist. Ein Grund für diese Rabatte war, dass die Software nicht im Rechenzentrum der RegioIT, sondern in Mecklenburg-Vorpommern gehostet werden soll, weil bei der RegioIT die notwendigen Strukturen erst aufgebaut werden müssten. Bezüglich der Frage zur Live-Schaltung sagt Herr Schmidt eine spätere Beantwortung zu.

Herr Stadtv. Karschti bedauert, dass das Projekt auf zwei Jahre befristet ist, weil sich eine entsprechende Nachhaltigkeit erst nach Jahre einstellt und schlägt daher vor, über eine Verlängerung der Befristung nachzudenken.

Herr Stadtv. Blanke stellt heraus, dass das Ziel des Projektes die Entlastung der Kita-Leitungen ist, dem ein entsprechender Mehraufwand entgegensteht. Er sieht die deutlich bessere Möglichkeit der Planung im kinderpädagogischen Dienst durch die neue Software als einen großen Vorteil.

Herr Stadtv. Rubin fragt, in welchem Verhältnis die in der Vorlage geschilderte Beratungshotline zu dem heute schon bestehenden Beratungsangebot steht.

Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass die Befristung im ersten Schritt auf zwei Jahre geplant ist. Es ist noch nicht absehbar, wie hoch der tatsächliche Aufwand in der Praxis sein wird. So kann es sein, dass der Entwicklungsaufwand nach zwei Jahren abgeschlossen ist und dann auf den Einsatz der entsprechenden Fachkräfte verzichtet werden kann. Vor dem Ablauf der zwei Jahre soll der Sachstand daher geprüft werden.

Bezüglich der Frage von Herrn Stadtv. Rubin erklärt Herr Dezernet Schmidt, dass im Zuge dieses Projektes eine Umstrukturierung und Zusammenfassung der Aufgaben stattgefunden hat, so dass keine Arbeiten doppelt oder gleiche Arbeiten an verschiedenen Stellen ausgeführt werden.

Herr Stadtv. Große Brömer betont, dass das Hauptziel der Software ist, im Interesse der Eltern das heutige Anmeldeprozedere zu verbessern, so dass eine Mehrfachanmeldung der Kinder in verschiedenen Kitas nicht mehr notwendig ist.

Herr Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass die Leistungen, die durch die beiden neuen Stellen erbracht werden, auch eingekauft werden könnten. Die Kosten dafür würden aber deutlich über den Kosten für die beiden neuen Stellen liegen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage ohne Votum vorberaten.

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