24.09.2025 - 4 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

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Beratung

Frau Osono, FB 3-2-10, informiert über die örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2024–2028. Ihre Präsentation ist dieser Niederschrift als Anhang beigefügt.

Der Stadtverordnete Herr Girrulis bedankt sich bei Frau Osono für den Beitrag und die zur Verfügung gestellten Informationen. Der Trend bei der Hilfe zur Pflege sei besorgniserregend, da er den städtischen Haushalt stark belaste. Es müssten Strukturen geschaffen werden, insbesondere im Bereich bezahlbaren Wohnens, um diesem Trend entgegenzuwirken. Er weist außerdem darauf hin, dass auch Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden müssen, die knapp oberhalb der Grenze zur Altersarmut leben.

Herr Nakot bedankt sich ebenfalls und zeigt sich insbesondere über die ungewöhnlich hohe Durchfallquote von 49% im Pflegeberuf besorgt.

Die Stadtverordnete Frau Opitz möchte wissen, ob sich im Hinblick auf Frauenaltersarmut Veränderungen ergeben hätten. Sie appelliert an die Politik und hofft auf eine parteiübergreifende Zusammenarbeit.

Frau Heitmann dankt Frau Osono für den Bericht.

Frau Osono erklärt, dass die hohe Durchfallquote möglicherweise mit der neuen Struktur der Ausbildung zusammenhänge. Vor 2020 seien die Pflegeberufe getrennt ausgebildet worden, die gemeinsame Ausbildung befinde sich nun in einer Erprobungsphase.

Projekte zur Bekämpfung der Altersarmut seien z. B. kostenfreie Angebote der Quartiersbüros oder Förderungen aus dem Seniorenförderplan.

Herr Howoritsch, WTG-Behörde, berichtet aus seiner Arbeit von Erfahrungen in Pflegeeinrichtungen. Viele Ausbilder beklagten, dass Pflegeschülerinnen und -schüler durch die steigende Komplexität der Ausbildung überfordert seien, was zu Schwierigkeiten in Prüfungen oder Ausbildungsabbrüchen führe.

Herr Nakot erkundigt sich, ob Unterstützung bei Heimkosten ebenfalls unter den Begriff der Altersarmut falle. Herr Jäschke, Leiter Fachbereich 3-2-20, erklärt, dass Altersarmut an das eigene Einkommen gebunden sei, das in Bezug zu einem Referenzwert gesetzt werde.

Der Beigeordnete Herr Mottschull, ergänzt, dass die Möglichkeiten der Kommune, strukturelle Veränderungen herbeizuführen, begrenzt seien. Es gelte daher, Landesmittel – etwa im Bereich des Wohnungsbaus – bestmöglich zu nutzen. Auf kommunaler Ebene seien die Möglichkeiten zur Veränderung von Ausbildungsstrukturen sehr eingeschränkt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1013714&selfaction=print