23.09.2025 - 2 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Datum:
- Di., 23.09.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss
Der Vorsitzende, Herr Bennewa, verliest den Titel der Vorlage und ergänzt, dass Frau Osono, Bereich 3-2/Sozialplanung, aufgrund eines anderen Termins leider nicht für Fragen zur Verfügung steht. Die Fragen sollen bitte gesammelt werden. Eine Beantwortung erfolgt in der Niederschrift.
Herr Bennewa erkundigt sich nach Fragen und erteilt Frau Willing-Spielmann, Stadtverordnete, das Wort.
Frau Willing-Spielmann lobt die gute Planung. Besonders positiv findet sie den Link über den die Angebote zum betreuten Wohnen abgerufen werden können. Sie fragt nach, ob es auch für Menschen mit Behinderung entsprechende Kapazitäten gibt? Da es bei diesen Menschen besondere Anforderungen gibt. Weiterhin erkundigt sie sich nach Angeboten für jüngere Menschen und ob diese in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Frau Bohnes stellt die Frage nach einer interaktiven Stadtkarte in der die Pflegeinfrastruktur für ein Quartier dargestellt wird. Sie hat im Bericht keine Karte gefunden.
Nachträgliche Beantwortung durch Frau Osono:
Das Geoportal der Stadt Oberhausen bietet einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Behindertenwohneinrichtungen im Stadtgebiet.
https://geoportal.oberhausen.de/mapapps/resources/apps/soziales/index.html?lang=de
Diese Daten werden jährlich aktualisiert.
Die Verteilung kann den folgenden Abbildungen entnommen werden: Abb. 19, Abb. 22, Abb. 24.
Für eine aktive Platzsuche in einer vollstationären Einrichtung hat das MAGS den „Heimfinder” entwickelt. https://heimfinder.nrw.de/
Herr Motschull nimmt Stellung zur Frage der Stadtverordneten Frau Willing-Spielmann. Es gibt einen zunehmenden Pflegebedarf bei unter 60jähigen Personen. Hier entsteht ein erheblicher Bedarf. Im Bereich der älteren Menschen ist Oberhausen gut aufgestellt. Ein Manko besteht im Bereich der Demenzerkrankten und der jungen Pflege.
Frau Hansen lobt den Punkt der gender- und kultursensiblen Pflege im Bericht. Die Wohnmöglichkeiten in der jungen Pflege gestalten sich schwierig. Sie erkundigt sich zum Punkt 6.8 „24 Stunden Pflege – Live in Pflege“. Eine Pflegekraft – meistens aus Osteuropa – übernimmt die Pflege von Menschen in ihrem Zuhause. Hierbei ist jegliches Arbeitsrecht außer Kraft gesetzt. Gibt es Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und wer welche Arbeitsverträge vergibt?
Nachträgliche Beantwortung durch Frau Osono:
Die Vorstellung einer Pflegekraft, die rund um die Uhr ohne Unterbrechung arbeitet, widerspricht dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Es müssen feste Pausen und ausreichende Ruhezeiten eingehalten werden – auch wenn die Pflegekraft im Haushalt wohnt.
Da dies nicht in einem Unternehmen, sondern im privaten Haushalt geschieht, ist eine Aufdeckung dieser illegalen Beschäftigung durch den Zoll schwierig. Derzeit sind keine weiteren Kontrollmöglichkeiten bekannt.
Die Stadtverordnete, Frau Heitmann, geht auch auf die junge Pflege ein. Vor 3 oder 4 Jahren wollte das Christophorus Werk Angebote für junge Menschen in Oberhausen bereitstellen. Sie erkundigt sich hier nach dem Sachstand.
Herr Jäschke erklärt dazu, dass das Christophorus Werk die Immobilie von der katholischen Kirche erworben hat. Angebote der stationären Pflege und des ambulant betreuten Wohnens sind vorgesehen. Herr Jäschke vermutet, dass das Christophorus Werk sich noch in der Planung befindet, da noch keine Anzeige nach dem Alten- und Pflegegesetz eingegangen ist.
Herr Stelzer erkundigt sich nach der psychologischen Betreuung von pflegenden Angehörigen. Über 80 % der älteren Pflegebedürftigen werden Zuhause gepflegt. Gibt es hier eine Form der Betreuung der pflegenden Familien? Ebenso stellt er die Frage nach einem Angebot für den Personenkreis, die Menschen mit Behinderung Zuhause pflegen.
Herr Motschull nimmt dazu Stellung und erklärt, dass der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ein Kontaktbüro „Pflegeselbsthilfestelle“ in Oberhausen eröffnet hat. Die Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (ASO) bieten 2 Mal im Monat eine Selbsthilfegruppe „Sorgeninsel“ an.
Ihm ist bekannt, dass sich noch weitere Anbieter mit dem Thema beschäftigen.
Es gibt keine weiteren Fragen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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