07.07.2025 - 5 Antrag auf Übernahme der Altschulden gemäß Alts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Wortbeiträgen von 1. Beig. u. Stk. Tsalastras, Frau Stadtv. Bongers, Frau Stadtv. Hausmann-Peters, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Hoff, Stadtv. Kempkes und Frau Stadtv. Opitz lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen verzichtet.

 

  1. Die Teilnahme am Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 E-ASEG NRW.

 

  1. Die Verwaltung wird zur Ausübung der Antragsberechtigung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 E-ASEG NRW vom Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt.

 

  1. Die Verwaltung wird vom Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 E-ASEG NRW beauftragt, einen Antrag auf Übernahme der Altschulden nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 E-ASEG NRW bei der landeseigenen Förderbank, NRW Bank, unter fristgerechter Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen, zu stellen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 4 Abs. 3 E-ASEG zu beauftragen.

 

Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung am 09./10. Juli 2025 durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1012651&selfaction=print