07.07.2025 - 22.3 Antrag der AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld. ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22.3
- Sitzung:
-
30. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 07.07.2025
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass es zur Entscheidung über den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 GO NRW der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf. Gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG NRW beträgt die gesetzliche Zahl der Vertreter für die Stadt Oberhausen 58. Mit dem Stimmrecht des Oberbürgermeisters ist zur Umsetzung des Beschlussvorschlags die Zustimmung von 40 Mitgliedern des Rates erforderlich. OB Schranz informiert weiterhin darüber, dass die Antragsdrucksache A/17/6803 der AfD-Fraktion im Sportausschuss, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und der Gruppe BOB im Rat, ablehnend vorberaten worden ist. Stadtv. Kempkes begründet den Antrag für die AfD-Fraktion. Im Anschluss an den Wortbeitrag von Frau Stadtv. Opitz nimmt Beig. Schmidt Stellung zu dem Antrag. Anschließend lässt OB Schranz darüber abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und der Gruppe BOB im Rat – die Antragsdrucksache A/17/6803 der AfD-Fraktion ab.
