12.06.2025 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 65...

Beschluss:
angehört
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Beratung

Herr Laakmann hat aufgrund der Komplexität der Maßnahme den entsprechenden Bebauungsplan zur Veranschaulichung mitgebracht und erklärt ausführlich die weitere Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Müller möchte wissen, ob die vor 10 Jahren stattgefundene Bürgerbeteiligung zu dieser Maßnahme immer noch rechtlich bindend ist. Zudem ist für ihn fraglich, weshalb ein Großteil der Strecke vor den Anschlüssen nicht schon fertiggestellt wurde.

 

Herr Laakmann teilt daraufhin mit, dass ein Beteiligungsverfahren im Sinne des Baugesetzbuchs grundsätzlich kein Verfallsdatum hat. Es hat sich in dieser Zeit auch kaum etwas geändert und die Eingaben der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren fließen mit in die Maßnahme ein.

Zudem erläutert er, dass aufgrund des fehlenden Baurechts noch nicht mit dem Ausbau der Straße begonnen werden konnte.

 

Herr Ingendoh bedankt sich für die Ausführungen und weist daraufhin, dass eine einheitliche Vergabe aus finanziellen und bautechnischer Sicht mehr Sinn ergeben würde und man zudem erst auf die Fertigstellung der Brücken warten muss.

 

Herr Dr. Knauff erklärt, dass bei einem vorgezogenen Ausbau der Straße zu einem natürlichen Verfall kommen würde und man dies vermeiden möchte. Es wird allerdings schon früher mit vorbereitenden Maßnahmen gestartet und man geht von einem Start des Ausbaus in 2027 aus.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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