05.06.2025 - 2 Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Enga...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Stadtv. Scherer bittet darum, zu erklären, wie man sich für das Förderprogramm bewerben kann. Frau Hoffmann, Bereich 0-4/ Chancengleichheit, erläutert, dass sowohl Privatpersonen als auch Vereine online über die Seite der Landesregierung NRW einen Antrag auf Förderung stellen können. Kommunen sind nicht antragsberechtigt. Es sind keine eigenen, finanziellen Mittel notwendig. In diesem Jahr werden Projekte zum Thema "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten" gefördert.

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Anlagen zur Vorlage

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