04.06.2025 - 5.2 Projektantrag zur Förderung gleichstellungsrele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Heitmann hinterfragt, ob dem Antrag konkrete Konflikte zu Grunde liegen oder ob ein präventiver Ansatz verfolgt wird. Zudem möchte Sie wissen, wie Oberhausener Bürgerinnen vom Antrag profitieren.

Herr Thiel sieht die Zuständigkeit des Gleichstellungsausschusses nicht gegeben und spricht sich daher für eine Ablehnung des Antrages aus.

Frau Binder erläutert, dass sich das Angebot in erster Linie an die Frauen richtet, die in den Projekten tätig sind, aber auch an Frauen, die an den strukturellen Maßnahmen teilnehmen.  Da Frauen häufiger von struktureller Gewalt betroffen sind als Männer, sieht sie die Zuständigkeit des Gleichstellungsausschusses als gegeben.

Sie führt weiter aus, dass die Maßnahmen einen präventiven Ansatz verfolgt.

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Beschluss

Der Gleichstellungsausschuss stimmt dem Projektantrag– gegen die Stimmen von AfD und FDP zu.

 

 

Dem Antrag wird:

- zugestimmt, Vollfinanzierung (2.970,00 €) 

- zugestimmt, Teilfinanzierung 

 

In Höhe von _______________

- inhaltliche Änderungen siehe unten 

 

Der Antrag wird:

- abgelehnt 

 

Für den Fall der Zustimmung stehen 2025 entsprechende Haushaltsmittel beim Auftrag 840001030100 „Chancengleichheit“ unter der Kostenart 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zu Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1011546&selfaction=print