15.05.2025 - 6.1 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der FDP...

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung,

 

kurzfristige Nachbesserungen sowie Planungen zum Rückbau und zur verkehrlichen Neugestaltung der Kreuzungen der Concordiastraße mit Bebel-/Gustavstraße, der Duisburger Straße mit Concordia-/Wilmsstraße und des weiteren Verlaufes der Bebelstraße bis zur Alleestraße vorzunehmen.

 

Im Rahmen der kurzfristigen Nachbesserungen sollen die schwerwiegendsten Sicherheitsprobleme und Rückstauursachen zuerst und schnell behoben werden, um den fließenden Verkehr wieder gewährleisten zu können, damit die Lebensqualität der Menschen im Stadtteil zu erhöhen und die sinnvolle Aufteilung des vorhandenen Verkehrsraumes vorzunehmen.

 

Kurzfristig bis zur endgültigen Planung sollen mindestens folgende Maßnahmen erfolgen:

 

1.     Wiederherstellung der Zweispurigkeit für den Kraftfahrzeugverkehr im Abschnitt der Concordiastraße zwischen Duisburger Straße und Bebelstraße in Richtung Innenstadt/Südost und Wiederherstellung der ursprünglichen Führung der Radwege für diesen Bereich. Korrespondierend damit muss die rechtsabbiegende Fahrspur für Radfahrer auf der Duisburger Straße in Richtung Concordiastraße zurückgebaut werden und ebenfalls wieder die Nutzung des alten Radweges erfolgen.

2.     Wiederherstellung der Trennung von Linksabbiegerspur von der Concordiastraße in die Duisburger Straße und separater Geradeausspur in Richtung Wilmsstraße im Bereich der Concordiastraße zwischen Bebelstraße und Duisburger Straße für den Kraftfahrzeugverkehr und Wiederherstellung der ursprünglichen Führung der Radwege für diesen Bereich.

3.     Wiederherstellung der doppelten Linksabbiegerspur auf der Bebelstraße in Fahrtrichtung Gustavstraße vor dem Kreuzungsbereich. 

4.     Die Verwaltung prüft die drei vorgenannten Maßnahmen und legt die finanziellen Konsequenzen bezüglich hier verwendeter Fördergelder sowie eine erste Kostenabschätzung für diesen Teil in der Beratungsfolge im Juni/Juli skizziert vor. Eine Umsetzungsplanung mit detaillierten Kostenansätzen wird dann in der Beratungsfolge im September vorgelegt.

 

Spätestens bis Ende 2025 legt die Verwaltung eine Planung für die zukünftige Verkehrsführung, insbesondere die des Fahrradverkehrs, vor. Diese ist in der Form zu gestalten, dass

       eine deutliche Erhöhung der tatsächlichen wie subjektiven Sicherheit der Radfahrer erreicht wird.

       eine durchgehende, intuitiv verständliche Radwegenutzung gewährleistet ist.

       eine Fehlnutzung der Radspuren erschwert oder verhindert wird.

       Kreuzungen des Radverkehrs mit dem motorisierten Individualverkehr möglichst vermieden werden und keine unverständlichen und kaum sicher durchführbare Spurwechsel notwendig sind.

       eine Verbesserung der Anbindung anschließender Radwege hergestellt wird. Beispiel: Der Radweg Bebelstraße in Richtung Alstaden endet unvermittelt an der Unterführung und somit bleibt der verkehrliche Nutzen gering.

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Beratung

Frau Wilts und Herr Müller-Böhm erläutern den Antrag.

Herr Osmann meldet Beratungsbedarf an.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss - berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung,

 

kurzfristige Nachbesserungen sowie Planungen zum Rückbau und zur verkehrlichen Neugestaltung der Kreuzungen der Concordiastraße mit Bebel-/Gustavstraße, der Duisburger Straße mit Concordia-/Wilmsstraße und des weiteren Verlaufes der Bebelstraße bis zur Alleestraße vorzunehmen.

 

Im Rahmen der kurzfristigen Nachbesserungen sollen die schwerwiegendsten Sicherheitsprobleme und Rückstauursachen zuerst und schnell behoben werden, um den fließenden Verkehr wieder gewährleisten zu können, damit die Lebensqualität der Menschen im Stadtteil zu erhöhen und die sinnvolle Aufteilung des vorhandenen Verkehrsraumes vorzunehmen.

 

Kurzfristig bis zur endgültigen Planung sollen mindestens folgende Maßnahmen erfolgen:

 

1.     Wiederherstellung der Zweispurigkeit für den Kraftfahrzeugverkehr im Abschnitt der Concordiastraße zwischen Duisburger Straße und Bebelstraße in Richtung Innenstadt/Südost und Wiederherstellung der ursprünglichen Führung der Radwege für diesen Bereich. Korrespondierend damit muss die rechtsabbiegende Fahrspur für Radfahrer auf der Duisburger Straße in Richtung Concordiastraße zurückgebaut werden und ebenfalls wieder die Nutzung des alten Radweges erfolgen.

2.     Wiederherstellung der Trennung von Linksabbiegerspur von der Concordiastraße in die Duisburger Straße und separater Geradeausspur in Richtung Wilmsstraße im Bereich der Concordiastraße zwischen Bebelstraße und Duisburger Straße für den Kraftfahrzeugverkehr und Wiederherstellung der ursprünglichen Führung der Radwege für diesen Bereich.

3.     Wiederherstellung der doppelten Linksabbiegerspur auf der Bebelstraße in Fahrtrichtung Gustavstraße vor dem Kreuzungsbereich. 

4.     Die Verwaltung prüft die drei vorgenannten Maßnahmen und legt die finanziellen Konsequenzen bezüglich hier verwendeter Fördergelder sowie eine erste Kostenabschätzung für diesen Teil in der Beratungsfolge im Juni/Juli skizziert vor. Eine Umsetzungsplanung mit detaillierten Kostenansätzen wird dann in der Beratungsfolge im September vorgelegt.

 

Spätestens bis Ende 2025 legt die Verwaltung eine Planung für die zukünftige Verkehrsführung, insbesondere die des Fahrradverkehrs, vor. Diese ist in der Form zu gestalten, dass

       eine deutliche Erhöhung der tatsächlichen wie subjektiven Sicherheit der Radfahrer erreicht wird.

       eine durchgehende, intuitiv verständliche Radwegenutzung gewährleistet ist.

       eine Fehlnutzung der Radspuren erschwert oder verhindert wird.

       Kreuzungen des Radverkehrs mit dem motorisierten Individualverkehr möglichst vermieden werden und keine unverständlichen und kaum sicher durchführbare Spurwechsel notwendig sind.

       eine Verbesserung der Anbindung anschließender Radwege hergestellt wird. Beispiel: Der Radweg Bebelstraße in Richtung Alstaden endet unvermittelt an der Unterführung und somit bleibt der verkehrliche Nutzen gering.