10.04.2025 - 2 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatS...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
24. Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Do., 10.04.2025
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Affeldt
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Rohde (Landschaft planen + bauen NRW GmbH) stellt den Umbau und die Wiederinbetriebnahme des Wasserspielplatzes sowie die Errichtung eines Waldspielplatzes anhand einer Präsentation vor, die sich im Anhang dieser Niederschrift befindet.
Die Maßnahme wird aus Städtebaufördermitteln finanziert. Der Wasserspielplatz steht unter Denkmalschutz, was zwar eine Sanierung ermöglicht, jedoch keinen Umbau mit Veränderungen zulässt.
In den letzten Jahren kam es zu einem Instandhaltungsrückstau. Nun soll der Wasserspielplatz mit einer modernen Wassertechnik ausgestattet werden, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, die sich im Vergleich zu vor einigen Jahrzehnten erheblich verändert haben Es wird sich um einen geschlossenen Wasserkreislauf handeln und somit nicht um Frischwasser.
Zur ganzjährigen Nutzung des Areals ist die Errichtung eines zusätzlichen Waldspielplatzes vorgesehen. Dieser wird außerhalb des denkmalgeschützten Bereichs entstehen, wobei versiegelte Wege zurückgebaut und die Fundamente für zukünftige Türme auf diesen Flächen errichtet werden.
Herr Rohde zeigt anhand der Präsentation, in welchem Bereich der Waldspielplatz gebaut werden soll. Die geplanten Türme (5 m hoch) sollen den Kindern die Möglichkeit bieten, die Umgebung aus einer neuen Perspektive zu erleben, indem sie sich auf Augenhöhe mit den Baumkronen befinden. Dies trägt zudem zur Förderung der Umweltbildung bei.
Aufgrund der formellen Nutzungsänderung der Fläche ist ein Waldausgleich erforderlich, obwohl im Rahmen der Maßnahme keine Bäume gefällt werden müssen. Es werden lediglich einzelne Bäume (Birken) im Rahmen der Verkehrssicherung entnommen. Als Kompensationsmaßnahme wird im Verhältnis 1:2 ein gestufter Waldrand in unmittelbarer Nähe geschaffen, der sich etwa 50 Meter vom Waldspielplatz entfernt, an der Grenze zum vorhandenen Altbuchenbestand befinden wird.
Herr Tomec lobt die vorgestellte Planung und erkundigt sich, ob der Technikraum am Wasserspielplatz in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt. Herr Rohde bestätigt dies und weist darauf hin, dass der Raum zusätzlich saniert wird.
Zudem weist Herr Tomec darauf hin, dass ausreichend Abfallbehälter bereitgestellt werden sollten. Er hebt außerdem hervor, dass Vandalismus ein potenzielles Problem darstellen könnte.
Auf Nachfrage von Frau Küsters (Die Linke. Liste) wird bestätigt, dass der Themenbereich Inklusion bei der Planung berücksichtigt wurde. Der Wasserspielplatz wird über rollstuhlgerechte Flächen verfügen und Elemente integrieren, bei denen das Wasser direkt aus dem Boden kommt. Die Planung ist immer inklusiv, wobei unterschiedliche Schwierigkeitsgrade integriert werden. Der Waldspielplatz wird über berollbare Wege verfügen und zusätzlich ein Labyrinth beinhalten. Bei den Vergabekriterien der Ausschreibung für den Spielplatz spielte die Inklusion ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Herr Filarsky erkundigt sich nach der Höhe der Türme und ob diese für Erwachsene zugänglich sind. Er weist darauf hin, dass einige Kinder möglicherweise nicht in der Lage sind, die Türme eigenständig zu besteigen und im Bedarfsfall Unterstützung durch Erwachsene gewährleistet werden muss. In der anschließenden Erläuterung wird darauf hingewiesen, dass die Türme über mehrere Ausgänge verfügen werden und die Etagen so konzipiert sind, dass auch Erwachsene Hilfestellung leisten können. Zudem wird betont, dass die Schwierigkeit in den höheren Bereichen der Türme angepasst wird, sodass jüngere Kinder nicht die gleichen Höhen erreichen können wie ältere und somit größere Kinder.
Herr Filarsky regt an, bei der Kompensation heimische Gehölze zu pflanzen, wie zum Beispiel Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) oder Wolliger Schneeball (Viburnum lantana). Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt. Der Vorhabenträgerin wurde durch die Verwaltung bereits eine entsprechende Pflanzliste zur Verfügung gestellt. Zudem ist gem. den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Schutzgebieten ohnehin nur die Pflanzung heimischer Gehölze erlaubt.
Herr Reuschenbach begrüßt die Sanierung des Spielplatzes und regt an, in Erwägung zu ziehen, den Waldspielplatz in „Kletterparcours“ umzubenennen, da der Begriff „Spielplatz“ möglicherweise irreführend sein könnte. Zudem empfiehlt er, bei der Ausschreibung den sportlichen Aspekt besonders hervorzuheben.
Herr Filarsky schlägt vor, dass der RVR dieses Vorhaben am Tag der Naturschützer und -nutzer präsentieren könnte.
Herr Tomec äußert seine positive Einschätzung hinsichtlich der Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestands. Er stellt zusätzlich die Frage, ob die vorgestellte Holzbauweise der Klettergerüste anfälliger für Vandalismus sein könnte, da Holz im Vergleich zu Stahl möglicherweise weniger robust ist. Diese Bedenken werden dahingehend genommen, dass auch Stahl beschädigt werden kann, während Holz eine umweltfreundlichere Alternative darstellt. Zusammenfassend wird betont, dass der Ort selbst funktional sein muss und das verwendete Material letztlich von untergeordneter Bedeutung ist. Wenn viele Menschen Freude an der Bespielung dieses Ortes haben, haben auch viele ein Interesse daran, ihn zu schützen. Die Türme sind so konzipiert, dass ein Erwachsener in der Lage ist, sein Kind in einer Notsituation zu retten, jedoch werden sie nicht so einladend gestaltet, dass sie in Randzeiten für unerwünschte Personengruppen attraktiv sind.
Auf Anfrage von Herrn Wittpahl wird erläutert, dass das Wasser gechlort werden muss, um den Anforderungen des Gesundheitsamtes gerecht zu werden. In der Vergangenheit war dies nicht der Fall, was jedoch auch mit einer unzureichenden Hygiene einherging.
Zudem erkundigt sich Frau Schiemanowski, ob der Wasserspielplatz mit naturpädagogischen Angeboten verknüpft wird. Dies wird bejaht, da Umweltbildung Bestandteil der Ausschreibung ist.
Im Anschluss findet die Abstimmung statt.
Für „Umbau und Wiederinbetriebnahme des Wasserspielplatzes sowie Errichtung eines Waldspielplatzes im Landschaftsschutzgebiet 1.2.11 „Stadtwald Osterfeld““ wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG einstimmig nicht widersprochen.
Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.
Beschluss
Der Naturschutzbeirat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG für den Umbau und die Wiederinbetriebnahme eines Wasserspielplatzes sowie die Errichtung eines Waldspielplatzes im Landschaftsschutzgebiet 1.2.11 „Stadtwald Osterfeld“ zu und nimmt sein Widerspruchsrecht gemäß § 75 Abs.1 LNatSchG NRW nicht wahr.
Anlagen zur Vorlage
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1,4 MB
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3,6 MB
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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