07.04.2025 - 5 Umsetzung von Neubau- und Umgestaltungsmaßnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz erinnert an die Ankündigung dieser Drucksache durch Beig. Schmidt im Haupt- und Finanzausschuss. Die Frage von Frau Stadtv. Marx beantwortet Beig. Schmidt. Zu der Anmerkung von Stadtv. Karacelik nimmt OB Schranz Stellung und lässt anschließend über die Verwaltungsdrucksache abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Schulausschuss.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der beantragten Fördermaßnahme für die Neu- und Umbaumaßnahmen von Außengeländen an Grundschulen mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 2.923.529,41 EUR (2025-2027) durch die Service Betriebe Oberhausen (SBO). Die für 2025 voraussichtlich benötigten Auszahlungen in Höhe von 974.509,80 EUR stehen bei der Finanzstelle 330003010004000 (Schulhöfe/Geräte), Finanzposition 785100 (Auszahlung für Hochbaumaßnahmen) zur Verfügung. Die zu erwartenden Fördergelder in Höhe von 828.333,33 EUR sind bei o. g. Finanzstelle, Finanzposition 681100 (Investitionszuweisungen vom Land) außerplanmäßig in 2025 zu vereinnahmen.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der beantragten Fördermaßnahme für die Beschaffung der Multifunktionalen Inneneinrichtung für Grundschulen im Rahmen einer ganztägigen Raumnutzung mit einem Gesamtauszahlungsvolumen in Höhe von 2.023.529,41 EUR (2025-2027) durch die SBO.

 

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung des für 2025 benötigten Auszahlungsbudgets in Höhe von 674.509,80 EUR bei der Finanzstelle 330003010101000 (Verschiedene Grundschulen), Finanzposition 783100 (Auszahlungen Erwerb beweglicher Sachanlagen über 800,00 EUR).

 

 

Deckungsvorschlag: 

Die analog zu erwartenden Förderbeträge (573.333,33 EUR) sind außerplanmäßig bei o. g. Finanzstelle, Finanzposition 681100 (Investitionszuweisungen vom Land) in 2025 zu vereinnahmen. Für den Restbetrag in Höhe von 101.176,47 EUR besteht keine Deckung, daher Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die vorgegebene Kreditobergrenze der BZR Düsseldorf wird beachtet.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1010387&selfaction=print