07.04.2025 - 7 Einrichtung einer Vollzeitplanstelle im Bereich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/6330 ruft OB Schranz den Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachen Nr. A/17/6512 auf.

Er informiert darüber, dass die Verwaltungsvorlage im Umweltausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss ohne Votum vorberaten worden ist.

Stadtv. Bandel begründet den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Die Frage von Stadtv. Karacelik beantwortet Beig. Jehn. Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und danach über die geänderte Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgende Beschlüsse über die geänderte Drucksache B/17/6330:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1. die Neueinrichtung einer Vollzeitplanstelle (EG 13 TVöD bzw.  A 13 (h. D.) LBesG) im Bereich 2-2/ Umwelt für das Aufgabengebiet „Untere Naturschutzbehörde (UNB)“,

 

  1. die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 64.250 € bzw. 72.170 € im Deckungsring Personal (D00000001) unter Berücksichtigung einer Stellenbesetzung zum 01.07.2025.

 

  1. mit der Neueinrichtung der Stelle die Erstellung/vollständige Aktualisierung des derzeitigen Landschaftsplans sicherzustellen.

 

Deckungsvorschlag

Für die anteiligen Kosten für das Jahr 2025 in Höhe von 64.250 € bzw. 72.170 € bestehen keine Kompensations- oder Refinanzierungsmöglichkeiten.
Somit wird das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit verschlechtert.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1010342&selfaction=print