27.03.2025 - 4.4.1 Änderung der Parkgebührenordnung

Beschluss:
ohne Votum vorberaten
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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,

 

  1. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,

 

  1. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falken­steinstraße bis zur Bismarckstraße.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kosten­art 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Auf­sichtsbehörde.

 

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Beratung

Der Tagesordnungspunkt 4.4.1 wird gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 4.4.2 und 4.4.3 behandelt.

 

Herr Müller-Böhm und Frau Wilts nehmen Stellung zu den Anträgen.

Herr Dobnik begrüßt die Änderungswünsche seitens der SPD-Fraktion. Da er gegen den Punkt 2 des Antrages der FDP stimmen wird, beantragt er eine Einzelabstimmung.

Frau Grothe äußert, dass sie den Punkten 1 und 2 des Antrags seitens der SPD-Fraktion zustimmt, allerdings gegen Punkt 3 stimmt.
Frau Grothe kündigt einen Änderungsantrag zur kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an.

Herr Osmann meldet Beratungsbedarf an.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache ohne Votum vor.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 01.05.2025,

 

  1. den Entfall des bisherigen Privilegs des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen,

 

  1. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falken­steinstraße bis zur Bismarckstraße.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung der Parkscheinautomaten von circa 3.000 EUR stehen beim Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Kosten­art 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme – im Haushalt 2025 zur Verfügung.

 

Eine Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Haushaltsgenehmigung durch die Auf­sichtsbehörde.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1010135&selfaction=print