17.02.2025 - 24.3 Bebauungsplan Nr. 761 - Südlich Matzenbergstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade ist die Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten worden, informiert OB Schranz die Ratsmitglieder. Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Lange, Stadtv. Real, Stadtv. Dobnik und Stadtv. Noldus.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 20.08.2024 (Anlage 1) abgegrenzte und im Sachverhalt zu diesem Beschluss beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 761 - Südlich Matzenbergstraße -);

 

Gesetzliche Grundlage: 

§ 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

 

Der Rat der Stadt beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung (digital oder in Präsenz)) nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitge Träger- und Behördenbeteilgiung nach § 4 Abs. 1 BauGB; 

 

Gesetzliche Grundlage: 

§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 761 - Südlich Matzenbergstraße - nach den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB) bis zum Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

 

Gesetzliche Grundlage: 

§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1009409&selfaction=print