06.02.2025 - 1.1 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aus...

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Beschlussvorschlag

Auf die Vorberatung durch den Schulausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 21.03.2023 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen bei der Finanzstelle PN0301 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen in der Finanzrechnung 2024 wie folgt zu:

 

Finanzposition

Bezeichnung

Sachverhalt

Betrag

7230.00

Auszahlungen für Erstattungen

Stadt Essen 2023

(Rückstellung)

141.515,25 EUR

 



 

Deckungsvorschlag:

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) in o. g. Höhe. Durch die Inanspruchnahme der in 2023 gebildeten Rückstellung (lfd. Nr. 111) ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

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Beratung

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

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