24.06.2024 - 31.1 Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW: „...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Verwaltungsvorlage gemeinsam mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksache B/17/5342-01 sowie den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksache A/17/5492 auf.

 

Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Petentin, Frau Luise Hoyer, ein Rederecht einräumen, stellt diese die Gründe für den Antrag vor.

 

Anschließend begründen Stadtv. Axt und Stadtv. Real die Änderungsanträge jeweils für ihre Fraktion.

 

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Osmann, Stadtv. Bruckhoff, Stadtv. Hoff und Stadtv. Karacelik.

 

Stadtv. Karacelik bittet um Einzelabstimmung bei den Ziffern im Beschlussvorschlag des Änderungsantrages der SPD-Fraktion.

 

OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN abstimmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – lehnt mit großer Mehrheit – mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der FDP im Rat – den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN ab.

 

Sodann lässt OB Schranz einzeln über die Ziffern des Änderungsantrages der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – nimmt die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der BOB im Rat – folgenden Beschluss in Ziffer 2:

 

2. Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die bereits in der Sitzung am 14.12.2020 vom Haupt- und Finanzausschuss (B/17/0087-01) formulierte Forderung, die erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere in den bedeutenden Waldbestand des Sterkrader Waldes, sowie den Flächenverbrauch zu minimieren und so gering wie möglich zu halten, im weiteren Prozess wiederholt nachdrücklich zu vertreten.

 

Bevor OB Schranz über die restlichen Ziffern des Beschlusvorschlages des Änderungsantrages der SPD-Fraktion abstimmen lässt, macht er auf eine redaktionelle Anpassung in den Ziffern 3 und 4 aufmerksam. Demnach muss dort “der Haupt- und Finanzausschuss” stehen und nicht “der Rat der Stadt”.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der FDP im Rat – folgenden geänderten Beschluss in Ziffer 3:

 

3.Der Rat der Stadt Oberhausen Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Bundesverkehrsministerium eine aktualisierte Bedarfsplanüberprüfung des BVWP einzufordern und diese als Grundlage für einen aktualisierten BVWP zu nutzen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der FDP im Rat – folgenden geänderten Beschluss in Ziffer 4:

 

4.Der Rat der Stadt Oberhausen Haupt- und Finanzausschuss bittet das Bundesverkehrs-ministerium, das laufende Planfeststellungsverfahren auszusetzen, bis eine Bedarfsplanüberprüfung erfolgt ist, und die untergeordneten Behörden entsprechend anzuweisen.

 

Anschließend lässt OB Schranz über die geänderte Fassung der Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der FDP im Rat – folgenden geänderten Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nach § 24 GO NRW i. V. m § 14 der Haupt­satzung als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.

 

  1. Er stellt weiterhin fest, dass die in der Anregung angeführten Belange in der Stellung­nahme der Stadt Oberhausen zum Planfeststellungsverfahren hinreichend thematisiert und abgewogen wurden. Die weitergehende Berücksichtigung der Anregung obliegt nicht der Stadt Oberhausen, sondern der Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträgerin.Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, die bereits in der Sitzung am 14.12.2020 vom Haupt- und Finanzausschuss (B/17/0087-01) formulierte Forderung, die erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt, insbesondere in den bedeutenden Waldbestand des Sterkrader Waldes, sowie den Flächenverbrauch zu minimieren und so gering wie möglich zu halten, im weiteren Prozess wiederholt nachdrücklich zu vertreten.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Bundesverkehrsministerium eine aktualisierte Bedarfsplanüberprüfung des BVWP einzufordern und diese als Grundlage für einen aktualisierten BVWP zu nutzen.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen Haupt- und Finanzausschuss bittet das Bundesverkehrsministerium, bis zu einer erfolgten Bedarfsplanüberprüfung das laufende Planfeststellungsverfahren auszusetzten und die untergeordneten Behörden entsprechend anzuweisen.
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Anlagen zur Vorlage

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