16.12.2024 - 9 SBO Servicebetriebe Oberhausen, hier: 2. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Drucksache B/17/6066 im Betriebsausschuss der SBO ohne Votum, im Haupt- und Finanzausschuss dagegen einstimmig zustimmend vorberaten worden ist.

Bevor er über die Drucksache abstimmen lässt, macht OB Schranz auf eine Datumsergänzungsnotwendigkeit in der Anlage 1 der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO aufmerksam.

In die Überschrift und den ersten Satz ist mit dem 21.12.2020 das Datum der Betriebssatzung einzufügen.

Damit lauten die Überschrift und der erste Satz in der Anlage 1 wie folgt:

„2. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen vom 21.12.2020“

und

„Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am __ die folgende 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen vom 21.12.2020 beschlossen: …“

Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Gadde hält OB Schranz fest, dass die SBO gebeten wird, grundsätzlich allgemein etwas zur Nachhaltigkeit mitzuteilen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Stadt Oberhausen für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen (Anlage 1).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1008316&selfaction=print