16.12.2024 - 13 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Drucksache B/17/5979 im Haupt- und Finanzausschuss mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten worden ist.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2024 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW.

Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass auch mit den Jahresabschlüssen 2024 der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche die Merkmale des § 116a GO NRW erfüllt werden.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1008284&selfaction=print