26.10.2015 - 1.2 Haushaltssanierungsplan 2016 ff.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Haushaltssanierungsplan 2016 ff. auf der Grundlage der in der Maßnahmenliste (gem. Anlage 1) fortgeschriebenen Einzelmaßnahmen (Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2015 ff.).

 

Beschlüsse, die Maßnahmen betreffen, die nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes / des Landesgleichstellungsgesetzes beteiligungspflichtig sind oder in ihren Konsequenzen werden könnten, stehen unter entsprechendem Vorbehalt.

 

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Beratung

Herr Große Brömer weist auf die Vereinbarung im Ältestenrat hin, die Vorlagen in den Ausschüssen nur formal vorzuberaten.

 

Ohne weitere Wortmeldung wird dann die Vorlage Haushalt 2016, Teilergebnispläne Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben, Seiten 122 bis 132 und Produktbereich 05 - Soziale Leistungen, Seiten 147 bis 161 ohne abschließendes Votum vorberaten.

 

Die Vorlage Haushaltsanierungsplan 2016 ff. wird vom Schulausschuss zur Kenntnis genommen.

 

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