05.12.2024 - 8.4.1 Straßen- und Wegekonzept 2025 – 2029

Beschluss:
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Beschlussvorschlag

1. Der Rat beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2025 – 2029.

 

2. Der Rat beschließt das als Anlage 2 beigefügte Straßenbauprogramm 2025 der Stadt Oberhausen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.825.000 EUR (investiv = 5.950.000 EUR, konsumtiv = 875.000 EUR) und Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 3.150.000 EUR unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

2.1 Planungsleistungen für investive Straßenbaumaßnahmen 400.000 EUR

 Finanzstelle 560012010101000 – Straßenbau Ing.

 Finanzposition 785240 – AiB Tiefbau Ing. WBO

 

2.2. Straßenbauprogramm investive Baumaßnahmen

 Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm 5.350.000 EUR

 Gemeindestraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 2.000.000 EUR

 Finanzstelle 560112010190000 – Straßenbauprogramm

 Kreisstraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 550.000 EUR

 Finanzstelle 560212010190000 –Straßenbauprogramm 200.000 EUR

 Landesstraßen

 Verpflichtungsermächtigungen 2025

 kassenwirksam 2026 600.000 EUR

 

 Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

 

Auszahlungen investiver Straßenbau gesamt  5.950.000 EUR

 

Verpflichtungsermächtigungen 2025 kassenwirksam 2026

gesamt  3.150.000 EUR

 

2.3 Planungsleistungen für konsumtive Straßenbau-

 maßnahmen 175.000 EUR

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst.

 öffentl. Verkehrsflächen

 Kostenart 521145 – Aufwendungen für Straßenbauprogramm

 Ing. Leistungen

 

2.4. Straßenbau für konsumtive Baumaßnahmen

 Auftrag 560012010190 – Gemeindestraßen u. sonst. 600.000 EUR

 öffentl. Verkehrsflächen

 Auftrag 560212010106 – Landesstraßen 100.000 EUR

 Kostenart 521144 – Aufw. f. Straßenbauprogramm

 

Aufwendung konsumtiver Straßenbau gesamt 875.000 EUR

 

Gesamtbudget 2025 (ohne VE) 6.825.000 EUR

 

3. Der Rat beschließt das als Anlage 3 beigefügte Kanalbauprogramm 2025 der WBO mit einem Gesamtvolumen für das Jahr 2025 in Höhe von 12.408.890 EUR (12.000.000 EUR investiv für Kanalbaumaßnahmen und 408.890 EUR konsumtiv) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

4. Der Rat beschließt die Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH,

 

4.1 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen inkl.

 Planungsleistungen 5.100.000 EUR

 (6.900.000 EUR VE aus 2024 wurden bereits beauftragt)

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 -

 AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.2 Kanalbauprogramm investive Baumaßnahmen 6.900.000 EUR

 aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) 2025

 Kassenwirksam 2026

 Investitionsnummer 560011030100000

 Kanalbauprogramm

 Finanzposition 785230 -

 AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

4.3 Kanalbauprogramm konsumtiv  408.890 EUR

 Auftrag 110011030100

 Abwasserbeseitigung

 Kostenart 521190 – Unterhaltung Kanalvermögen 390.300 EUR

 Kostenart 521191 – Unterhaltung Kanalvermögen 18.590 EUR

 

Beauftragungsvolumen 2025 12.408.890 EUR

 

5. Der Rat beschließt das als Anlage 4 beigefügte Beleuchtungsprogramm 2025 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 6.080.000 EUR. Das beinhaltet alle geplanten investiven Baumaßnahmen für notwendige Verdichtungs-, Umrüstungs- oder Umbaumaßnahmen für das Jahr 2025 in Höhe von 4.280.000 EUR (Finanzstelle 5600120101200000 – Straßenbeleuchtung, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) und alle Unterhaltungsaufwendungen der Öffentlichen Beleuchtung (Entflechtungskonzept Schalt- und Trennstellen, Erneuerung von Trennstellen, Kabelerneuerungen, Versetzen von Leuchten etc., vertragl. Pauschale an Energieversorger sowie Materialkosten zur Pauschale) in Höhe von 1.800.000 EUR (Auftrag 560012010102 – Beleuchtung, Kostenart 522103 - Aufw. f. Unterhaltung Beleuchtung) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

6. Der Rat beschließt im Rahmen der Umsetzung des Lärmaktionsplans die Durchführung der folgenden Straßenbaumaßnahmen:

 

 - Roonstraße von Friedrich-Karl-Straße bis Bebelstraße

 - Eckstraße/ Straßburger Straße von Mülheimer Straße bis Rolandstraße

 

 mit einem voraussichtlichen Gesamtbudget in Höhe von 750.000 EUR (Finanzstelle 560212010108600 – Lärmaktionsplan, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen) unter dem Vorbehalt der vom Rat noch zu beschließenden Haushaltssatzung 2025 bzw. des zu beschließenden Haushalts-/Finanzplans 2025 ff.

 

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berät die Drucksache B/17/6021 einstimmig vor. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1007651&selfaction=print