18.11.2024 - 35.1 Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft den Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/5963 zur gemeinsamen Beratung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache A/17/5963-01) auf. Er macht darauf aufmerksam, dass die Antragsdrucksache der CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss ohne Votum vorberaten worden ist.

Frau Stadtv. Stehr begründet den Antrag der CDU-Fraktion und zeigt an, dass sie die Formulierung aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu übernehmen bereit sei, zumal sie im Haupt-und Finanzausschuss bereits einen interkommunalen Vergleich erbeten habe.

Frau Stadtv. Bongers begründet den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Dobnik, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Lange und Frau Stadtv. Bongers hält OB Schranz fest, dass die antragstellende CDU-Fraktion dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion vollumfänglich zustimmt und lässt über Antragsdrucksache A/17/5963 unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat – folgende geänderte Beschlüsse:

 

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorzubereiten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt effektiver gewährleisten zu können. Hierfür sind in einem ersten Schritt zeitnah Bedarf, Kosten und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln und gleichzeitig einen interkommunalen Vergleich durchzuführen. Hierbei sollen neben den Personalkapazitäten auch die Einsatzzeiten verglichen werden. Zudem soll auch die Ausrüstung unseres KOD mit der in anderen Städten verglichen werden. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussvorbereitung aufzuzeigen.

 

Zudem ist der aktuelle Verwarngeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten zu überarbeiten, um ihn deutlich als steuerndes Instrument einzusetzen. Besonderes Augenmerk soll auf eine deutlichere Differenzierung der Tatbestände gelegt werden, um gezielt auf Problemschwerpunkte reagieren zu können, eine Unterscheidbarkeit nach Tatbeständen herstellen zu können und so die Personalressourcen noch effizienter einsetzen zu können.

 

Ziel der Maßnahmen ist eine konsequentere Umsetzung der Verwarn- und Bußgeldkataloge mit entsprechend höheren Verwarn- und Bußgeldern, insbesondere für Verstöße, die sich gegen die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt richten. Zur Durchsetzung und konsequenten Ahndung ist die Erhöhung der Personalstände des KOD unerlässlich.

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