18.11.2024 - 29 Genehmigung der Eilentscheidung des Haupt- und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz stellt fest, dass es keine Wortbeiträge gibt und lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende am 30.09.2024 durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Eilentscheidung (Drucksache-Nr. B/17/5744):

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung, die zum Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Tabellen in Anlage 5 des Lärmaktionsplans (Anlage 1 dieser Beschlussvorlage) zu berücksichtigen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Oberhausen in der Fassung vom September 2024.

Dieser Beschluss erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des § 47 d in Verbindung mit § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen – soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss appelliert an die betreffenden externen Institutionen, insbesondere an die Deutsche Bahn AG und die Autobahn GmbH, die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen dieses Lärmaktionsplans möglichst bald umzusetzen.“
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=1006906&selfaction=print