18.11.2024 - 8 Auswirkungen des 3. NKF Weiterentwicklungsgeset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Drucksache B/17/5912 mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE Fraktion, zustimmend vorberaten worden, gibt OB Schranz bekannt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – fasst mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion – folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. Den Änderungen der Regelungen für die Aufstellung und die Prüfung der jeweiligen Jahresabschlüsse in den Gesellschaftsverträgen der

 

- ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gGmbH,

- ASO Service GmbH,

- IKF Internationale Kurzfilmtage Oberhausen gGmbH und

- Wissenschaftscampus NRW gGmbH

 

wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:

 

Die jeweiligen Geschäftsführungen haben in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen.

Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gilt die Gesellschaft als mittelgroße Kapitalgesellschaft, sofern nicht die Voraussetzungen einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) vorliegen. 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses muss gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch folgende Bestandteile umfassen:

 

- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,

- die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft,

- verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren,

- die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

 

In dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ist darauf einzugehen, ob das von der Stadt Oberhausen als Gesellschafterin zur Verfügung gestellte Eigenkapital angemessen verzinst wird. 

 

2. Die Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der

 

- OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH,

- Gasometer Oberhausen GmbH,

- LAH Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH und

- GEO Grundstücksentwicklungsgesellschaft Oberhausen GmbH

 

werden aufgrund der bereits geänderten Regelungen in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen angewiesen, den Jahresabschluss mindestens entsprechend den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufstellen und prüfen zu lassen, sofern nicht die Voraussetzungen einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB vorliegen.

 

3. Für die in der Begründung aufgeführten Gesellschaften, an denen die Stadt Oberhausen keine mehrheitliche Beteiligung hält, ist auf die Änderung der Gesellschaftsverträge mit folgender Maßgabe hinzuwirken:

 

Der jeweilige Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufzustellen und zu prüfen, sofern nicht die Voraussetzungen einer großen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 HGB vorliegen.

Größenabhängige Erleichterungen (z. B. der Verzicht auf die Erstellung eines Lageberichts und/oder eines Anhangs) können von Gesellschaften nur ohne Vorhandensein einer operativen Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden.

 

4. Falls aufgrund rechtlicher Beanstandungen des beurkundenden Notars, der Kommunalaufsicht, des Registergerichts oder offensichtlicher Unrichtigkeiten Änderungen des Gesellschaftsvertrages notwendig werden sollten, wird die Verwaltung ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieser Beschlüsse nicht beeinträchtigt wird.

 

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